1. Einbeziehung der AGBs

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der VS Tennis Academy UGh (nachfolgend VSTA genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

Die Anmeldung – auch mündlich oder per E-Mail – stellt ein Angebot an die VSTA zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die VSTA ist in der Annahme des Angebots frei. Bei Zustande-kommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig ge-kündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rück-erstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VSTA sowie die Platzordnungen des Tennis Clubs sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.


3. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Einzel- und Gruppentraining. Die Trainer und Verantwortlichen der VSTA teilen die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt der VSTA vorbehalten. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der VSTA auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.


4. Trainingsdurchführung

Eine Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 60-120 Minuten, je nach gewähltem Zeitrahmen. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze der Sandplatzanlage dürfen nur mit geeignetem sprich dem Sandbelag entsprechendem Schuhwerk betreten werden. Es gilt für alle Trainingsteilnehmer die aktuell gültige Platzordnung des Tennis Clubs zu beachten und Folge zu leisten. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem Trainer der VSTA vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten. Süßwaren jeglicher Art sind während des Trainings untersagt. Glasflaschen, Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Tenniscourts nicht gestattet. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.


5. Trainingskosten

Die Trainingskosten sind mit Beginn jeder Saison nach Rechnungserhalt zu entrichten. Es gelten jeweils die vereinbarten Preise des aktuell gültigen Trainingsangebotes. In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.


6. Ausgefallene Stunden

Versäumte Einheiten im Rahmen des Saisonabos können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Bei Einzelbuchungen gilt eine kostenlose Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Trainingszeitpunkt. Danach ist der volle Betrag des vereinbarten Trainingsbeitrages zu leisten. Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden müssen, werden umgehend an einem, für beide Seiten geeignetem Termin nachgeholt. Trainingsstunden, die aufgrund von der Witterung nicht draußen stattfinden können, werden in der Tennishalle auf dem Gelände des Tennis Clubs durchgeführt. Die Kommunikation erfolgt durch den Cheftrainer Veljko Radenkovic der VS Tennis Academy.


7. Ausschluss vom Training

Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings- bzw. Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.


8. Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht der Trainer der VSTA für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten der Trainer der VSTA wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernom-men. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Trainingsbetrieb nahtlos gewährleistet ist. Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Trainer der VSTA übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. Sollte ein Trainingsteilnehmer unter 18 Jahren während des Trainings sich über Unwohlsein beklagen (Schwindel, Kopf- Bauchschmerzen, etc.) und auf eigenen Wunsch nicht mehr am Training teilnehmen können, darf der Trainingsteilnehmer erst nach telefonischer Bestätigung durch einen Erziehungsberechtigten das Tennistraining frühzeitig verlassen. Ansonsten bleibt der Trainingsteilnehmer bis zum Ende der Einheit unter der Aufsicht des jeweiligen Trainers.


9. Haftung

Die Haftung der VSTA für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleich welcher Art entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Die VSTA ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc. des Spielers ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden (Homepage, Social Media). Sollte dies nicht gewünscht sein, bitten wir sie, uns schriftlich in Kenntnis zu setzen.


12. Abo

Abobuchung gilt durchgängig für die gesamte Wintersaison, Sonn- und Feiertage inbegriffen


Stand: SEPT24

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten der Tennishalle:
09.00 bis 23.00

Öffnungszeiten der Squashcourts:
09.00 bis 23.00

Öffnungszeiten des Restaurants:
Dienstag bis Samstag 11.30 -22.00 Uhr, Sonntag 10.00 -21.00 Uhr. Montag ist Ruhetag.

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